Servus Günter,
wie gestern besprochen:
1.) Die Bearbeitung der Vorderachshalter und Leitkielhalter beim HRS Chassis ist zulässig um das Absenken und Mitdrehen der Räder zu ermöglichen.
2.) Die minimale Bodenfreiheit lt. Reglement wird auf 0,8mm reduziert und bezieht sich auf einen Messpunkt unmittelbar vor dem Motor.
3.) Bei Verwendung eines Originalchassis ist das Abschleifen der Chassiskanten zur Erzielung eines Wackels zulässig. Eventuell vorhandene Stege in der Karosserie, die den Wackel verhindern, dürfen entsprechend verkleinert werden. Sonstige Modifikationen an Chassis und Karosserie, die im Reglement nicht explizit angeführt sind, sind unzulässig.
Das Reglement wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst werden.
LGW